Am 20.11.1989 wurde nach zehnjähriger Arbeit die UN-Kinderrechtskonvention schriftlich festgehalten. Die Kinderrechtskonvention gehört zu den meist unterzeichneten Verträgen zur Wahrung der internationalen Menschenrechte. Die Konvention ist ein internationales Abkommen zum Schutz der Rechte von Kindern. Die einzelnen Rechte orientieren sich an Bedürfnissen und Erfordernissen, die für eine gesunde und zukunftsorientierte Entwicklung von Kindern weltweit nötig sind.

Wir, als Träger in der ambulanten Kinder- und Jugendarbeit, sehen uns in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche über ihre Rechte aufzuklären und sie in ihren Anliegen, Sorgen und Bedürfnissen zu unterstützen.

Die Erstellung unseres Kinderrechtskataloges ist ein Prozess, der im regelmäßigen Dialog mit unseren Begleitkindern und -jugendlichen überarbeitet oder aktualisiert wird. Wir achten dabei darauf, dass wir eine kindgerechte und barrierearme Sprache nutzen, um Kinder und Jugendliche verständlich erreichen zu können.

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